Zum Hauptinhalt springen

Ausgleich jetzt anmelden

Strom-, Erdgas- und Fernwärmeleitungen verlaufen oft über private Grundstücke. Das Grundbuchbereinigungsgesetz regelt die Nutzung.

Die Anmeldefrist läuft zum 31.12.2014 aus.

Zu DDR-Zeiten durften Versorgungsleitungen ohne ausdrückliche Genehmigung
von Grundstückseigentümern verlegt und betrieben werden. Ein Eintrag
ins Grundbuch für die Rechte zur Nutzung durch den Energieversorger brauchte
nicht zu erfolgen. Das änderte sich mit der Wiedervereinigung.
Die Rechtsverhältnisse werden inzwischen durch das seit 1993 geltende
Grundbuchbereinigungsgesetz(GBBerG ) geregelt. Danach erhalten die
Versorgungsunternehmen per Gesetz eine „beschränkte persönliche
Dienstbarkeit“ zur grundbuchlichen Sicherung ihrer Leitungsrechte.
Grundstückseigentümeroder Erbbauberechtigte haben im Gegenzug Ansprüche auf
eine Entschädigung.Dazu wurden von den Stadtwerken Weißenfels der
Leitungs- und Anlagenbestand mit den in Frage kommenden Flurstücken erfasst.
Die Angaben wurden zur Bestätigung der Richtigkeit der zuständigen
Bescheinigungsbehörde übergeben.
Das Grundbuchamt berichtigte die Grundbücher aufgrund der vorgelegten
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung.
Über die Eintragung dieser dinglichen Rechte wurden die betroffenen
Eigentümer und die Stadtwerke Weißenfels vom Grundbuchamt schriftlich
informiert. Nach dem GBBerG ist das jeweilige Versorgungsunternehmen
verpflichtet, dem Grundstückseigentümer einen einmaligen Ausgleich dafür zu
zahlen. Diese Ausgleichszahlung erfolgt nach Aufforderung durch
den Grundstückseigentümer. Im Konzessionsgebiet der Stadtwerke
Weißenfels haben bis jetzt nur teilweise Eigentümer ihre Ansprüche angemeldet.
Sie wurden bereits mit einer Ausgleichszahlung berücksichtigt.
Da der Entschädigungsanspruch zum 31. Dezember 2014 verjährt
und Anspruchstellerdanach nicht mehr berücksichtigt werden können, erinnern die
Stadtwerke hiermit die betroffenen Grundstückseigentümer erneut an ihr
Recht auf eine Ausgleichszahlung.Die Stadtwerke Weißenfels fordern
alle Grundstückseigentümer auf, die unterobigen Sachverhalt fallen, ihre Ansprüche
auf eine einmalige Entschädigung formlos schriftlich anzumelden.
Ansprechpartnerin bei den Stadtwerken ist Regina Köberle.
Unter der Telefonnummer 03443 2873 517 steht sie für Rückfragen gern zur Verfügung.