Informationen, Zahlen & BerichteStadtwerke transparent
Gesellschafteranteile Stammkapital 15.830 T €
- Stadt Weißenfels 50,00 %
- Gelsenwasser AG 24,50 %
- envia Mitteldeutsche Energie AG 24,50 %
- Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH 1,00 %
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) in Höhe von Euro 15.830.000,00 ist im Handelsregister unter Nummer HRB 202850 eingetragen.
Hier können Sie unseren aktuellen Gleichbehandlungsbericht lesen oder auf ihrem Computer speichern. Weitere Informationen bekommen Sie über unsere Gleichbehandlungsbeauftragte
Frau Helena Kraus.
- Gleichbehandlungsbericht 2023 zum 31.03.2024
- Gleichbehandlungsbericht 2022 zum 31.03.2023
- Gleichbehandlungsbericht 2021 zum 31.03.2022
Kontakt:
Stadtwerke Weißenfels GmbH
Helena Kraus
Südring 120
06667 Weißenfels
Telefon: 03443 389-241
Telefax: 03443 389-100
E-Mail: Helena.Kraus@stadtwerke-wsf.de
Hier können Sie unsere Geschäftsberichte in einer webgerecht aufgelösten Version ansehen. Die Originalversion können Sie bei uns bestellen.
Stromversorgung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Stromverkauf | 151,4 Mio. kWh | 162,2 Mio. kWh | 159,2 Mio. kWh | 167,6 Mio. kWh |
Stromnetz MS-/NS-Leitungen | 371 km | 371 km | 371 km | 370,8 km |
Hausanschlusleitungen | 87 km | 87 km | 87 km | 87,6 km |
Eigenverbrauch | 5,4 Mio. kWh | 5,6 Mio. kWh | 5,3 Mio. kWh | 5,4 Mio. kWh |
Zahlen Gasversorgung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Gasverkauf | 280,1 Mio. kWh | 290,3 Mio. kWh | 287,9 Mio kWh | 340,2 Mio kWh |
Rohrnetz | 184,4 km | 184,2 km | 187,3 km | 187,3 km |
Hausanschlussleitungen | 71 km | 72 km | 68,8 km | 68,8 km |
Konzessionsgemeinden | 11 | 11 | 11 | 11 |
Eigenverbrauch für Fernwärme | 124,8 Mio. kWh | 121,4 Mio. kWh | 120,6 Mio kWh | 116,7 Mio kWh |
Wärmeversorgung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Wärmeverkauf | 52,0 Mio kWh | 49,9 Mio kWh | 49,2 Mio kWh | 46,9 Mio kWh |
Wärmeleitungen | 25,8 km | 25,8 km | 26,0 km | 26,5 km |
Eigenerzeugung Strom | 33,1 Mio. kWh | 32,3 Mio. km | 32,2 Mio kWh | 31,2 Mio kWh |
Zahlen Wasserversorgung | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Wasserverkauf | 3,6 TE m3 | 3,8 TE m³ | 3,6 TE m³ | 3,7 TE m³ |
Rohrnetz | 197 km | 199 km | 200,2 km | 201,5 km |
Konzessionsgemeinden | 5 | 5 | 5 | 5 |
Gewerbegebiete | 1 | 1 | 1 | 1 |
Hausanschlussleitungen | 76 km | 78 km | 77,3 km | 78,1 km |
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 06/2027
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 07/2024
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 08/2021
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 08/2018
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 08/2016
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 08/2015
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 10/2014
Die Stadtwerke Weißenfels GmbH veröffentlichen an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT).
Derzeit liegen uns keine Insider-Informationen nach Art. 4 Abs. 1 der REMIT vor.
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2023
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2022
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2021
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2020
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2019
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2018
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2017
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2016
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2015
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2014
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2013
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2012
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2011
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2010
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2009
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2008
- Kennzeichnung der Stromlieferung 2007
Am 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisher geltende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979.
Für Gasanwendungsgeräte im Haushaltskundenbereich gelten insbesondere die Vorschriften des DVGW/DIN und europäischen Regelwerkes. Wenden Sie sich dazu an den Gasinstallateur Ihres Vertrauens. Zugelassene Gasinstallationsunternehmen sind verpflichtet, sich auf den neuesten Stand des Regelwerkes zu halten. Verlängerungen der Zulassungen dieser Unternehmen durch die Gasversorger werden nur nach dem Nachweis der Teilnahme an regelmäßigen Schulungen erteilt.
Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH lassen nur den Anschluss solcher Gasanwendungsgeräte zu, die den gültigen Vorschriften entsprechen. Lassen Sie sich vor Auftragserteilungen an den Gasinstallateur dessen gültige Gaszulassung vorlegen.
So bleibt die Trinkwasser-Qualität nicht auf der Strecke
Auf dem Weg zur Entnahmestelle in den Gebäuden kommt das Trinkwasser mit verschiedenen Werkstoffen (Rohre, Armaturen usw.) in Berührung. Die Qualität des Trinkwassers darf dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden. Der Hauseigentümer ist zuständig für die Hausinstallation und die Leitungen auf dem Grundstück. Gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung hat er außerdem für den Erhalt der Trinkwasser-Qualität zu sorgen, indem er einen zugelassenen Installateur mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt. Die Trinkwasserverordnung schreibt die Verwendung bestimmter Werkstoffe zwar nicht vor, die Werkstoffauswahl wird jedoch darin angesprochen. Danach sind die Anforderungen an die Materialien erfüllt, wenn bei Planung, Bau und Betrieb mindestens die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Diese sind in Normen und Regelwerken festgelegt.
- Installateur-Verzeichnis Wasser
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gültig ab 11.12.2014
- Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V), gültig ab 01.02.2017
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur AVB Wasser, gültig ab 01.09.2023
- Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V), gültig ab 01.06.2005
Erfahren Sie hier mehr über unsere Sonstigen Dienstleistungen, wie Kosten von Mahnverfahren, Kosten von Inbetriebnahme und Sperrungen von Anschlüssen, Rückbau von Messeinrichtungen und viele Leistungen mehr.