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Änderung der Umsatzsteuer auf Gas und Wärme ab 01.April 2024

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass die vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer für Gas und Wärme am 31.03.2024 endet. 
Daher gilt ab 01.04.2024 wieder der reguläre Steuersatz von 19 %.

Fällt für Gaskunden der Stadtwerke Weißenfels die Umstellung in einen laufenden Vertragszeitraum, so wird für ihren Gasverbrauch bis zum 31.03.2024 der verminderte Umsatzsteuersatz von 7 % berechnet. Für Gas, das nach dem 01.04.2024 verbraucht wird, gelten 19 %.

Die Abschlagspläne der Gaskunden aus der Jahresrechnung 2023 behalten ihre Gültigkeit. Es erfolgt keine automatische Anpassung der Abschlagsbeträge.
Auf Kundenwunsch passen wir die Abschlagspläne gerne an. Bitte sprechen Sie uns an!

Die Stadtwerke Weißenfels weisen ihre Gaskunden ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Wiedereinführung des regulären Umsatzsteuersatzes nicht um eine Preiserhöhung gemäß Grundversorgungsverordnung handelt. Deshalb erfolgt keine schriftliche Mitteilung an die Kunden.

Die Wärmekunden der Stadtwerke Weißenfels werden schriftlich über alle Anpassungen informiert.