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Informationen, Zahlen & BerichteStadtwerke transparent

Gesellschafteranteile Stammkapital 15.830 T € 

  • Stadt Weißenfels 50,00 %
  • Gelsenwasser AG 24,50 %
  • envia Mitteldeutsche Energie AG 24,50 %
  • Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH 1,00 %

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) in Höhe von Euro 15.830.000,00 ist im Handelsregister unter Nummer HRB 202850 eingetragen. 

 

Hier können Sie unseren aktuellen Gleichbehandlungsbericht lesen oder auf ihrem Computer speichern. Weitere Informationen bekommen Sie über unsere Gleichbehandlungsbeauftragte

Frau Petra Kutschbach. 

Kontakt:
Stadtwerke Weißenfels GmbH
Petra Kutschbach
Südring 120
06667 Weißenfels
Telefon: 03443 389-140
Telefax: 03443 389-100
E-Mail: Petra.kutschbach@stadtwerke-wsf.de

Stromversorgung2017201820192020
Stromverkauf151,4 Mio. kWh162,2 Mio. kWh159,2 Mio. kWh167,6 Mio. kWh
Stromnetz MS-/NS-Leitungen371 km371 km371 km370,8 km
Hausanschlusleitungen87 km87 km87 km87,6 km
Eigenverbrauch5,4 Mio. kWh5,6 Mio. kWh5,3 Mio. kWh5,4 Mio. kWh
Zahlen Gasversorgung2017201820192020
Gasverkauf280,1 Mio. kWh290,3 Mio. kWh287,9 Mio kWh340,2 Mio kWh
Rohrnetz184,4 km184,2 km187,3 km187,3 km
Hausanschlussleitungen71 km72 km68,8 km68,8 km
Konzessionsgemeinden11111111
Eigenverbrauch für Fernwärme124,8 Mio. kWh121,4 Mio. kWh120,6 Mio kWh116,7 Mio kWh
Wärmeversorgung2017201820192020
Wärmeverkauf52,0 Mio kWh49,9 Mio kWh49,2 Mio kWh46,9 Mio kWh
Wärmeleitungen25,8 km25,8 km26,0 km26,5 km
Eigenerzeugung Strom33,1 Mio. kWh32,3 Mio. km32,2 Mio kWh31,2 Mio kWh
Zahlen Wasserversorgung2017201820192020
Wasserverkauf3,6 TE m33,8 TE m³3,6 TE m³3,7 TE m³
Rohrnetz197 km199 km200,2 km201,5 km
Konzessionsgemeinden5555
Gewerbegebiete1111
Hausanschlussleitungen76 km78 km77,3 km78,1 km

Die Stadtwerke Weißenfels GmbH veröffentlichen an dieser Stelle wichtige Insider-Informationen gemäß EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT).    

Derzeit liegen uns keine Insider-Informationen nach Art. 4 Abs. 1 der REMIT vor.  

Am 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) vom 26. Oktober 2006 in Kraft getreten. Sie ersetzt die bisher geltende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979.

Für Gasanwendungsgeräte im Haushaltskundenbereich gelten insbesondere die Vorschriften des DVGW/DIN und europäischen Regelwerkes. Wenden Sie sich dazu an den Gasinstallateur Ihres Vertrauens. Zugelassene Gasinstallationsunternehmen sind verpflichtet, sich auf den neuesten Stand des Regelwerkes zu halten. Verlängerungen der Zulassungen dieser Unternehmen durch die Gasversorger werden nur nach dem Nachweis der Teilnahme an regelmäßigen Schulungen erteilt.

Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH lassen nur den Anschluss solcher Gasanwendungsgeräte zu, die den gültigen Vorschriften entsprechen. Lassen Sie sich vor Auftragserteilungen an den Gasinstallateur dessen gültige Gaszulassung vorlegen.

So bleibt die Trinkwasser-Qualität nicht auf der Strecke

Auf dem Weg zur Entnahmestelle in den Gebäuden kommt das Trinkwasser mit verschiedenen Werkstoffen (Rohre, Armaturen usw.) in Berührung. Die Qualität des Trinkwassers darf dadurch jedoch nicht beeinträchtigt werden. Der Hauseigentümer ist zuständig für die Hausinstallation und die Leitungen auf dem Grundstück. Gemäß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung hat er außerdem für den Erhalt der Trinkwasser-Qualität zu sorgen, indem er einen zugelassenen Installateur mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt. Die Trinkwasserverordnung schreibt die Verwendung bestimmter Werkstoffe zwar nicht vor, die Werkstoffauswahl wird jedoch darin angesprochen. Danach sind die Anforderungen an die Materialien erfüllt, wenn bei Planung, Bau und Betrieb mindestens die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Diese sind in Normen und Regelwerken festgelegt.

Erfahren Sie hier mehr über unsere Sonstigen Dienstleistungen, wie Kosten von Mahnverfahren, Kosten von Inbetriebnahme und Sperrungen von Anschlüssen, Rückbau von Messeinrichtungen und viele Leistungen mehr.