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Umsetzung der Energiepreisbremsen

Die Stadtwerke Weißenfels arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der staatlichen Energiepreisbremsen, die uns jedoch – wie viele andere Energieversorger auch – vor komplexe Herausforderungen stellt. Die Gesetze zu den Preisbremsen wurden erst am 24. Dezember 2022 veröffentlicht – einem Zeitpunkt, zu dem noch die Umsetzung der Dezembersoforthilfe für Gas und Wärme stattfand. Neben gesetzlicher Vorgaben aus den Energiepreisbremsengesetzen, gibt es eine Vielzahl komplexer technischer Anforderungen. Dabei arbeiten die Stadtwerke Weißenfels gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Aus den vorgenannten Gründen wird die Umsetzung der Energiepreisbremsen für unsere Kunden wie folgt stattfinden: Wir werden im März unseren Kunden und Kundinnen ein Schreiben mit allen relevanten Informationen zu den Entlastungen zusenden. Die Abschläge am 01. März 2023 werden wie in der Jahresendabrechnung 2022 mitgeteilt fällig bzw. abgebucht. Ab 01. April 2023 erhalten Sie dann die Entlastung für die Monate Januar bis April 2023. Spätestens in der Jahresendabrechnung 2023 wird sichergestellt, dass der vollständige gesetzlich zugesicherte Entlastungsbetrag berücksichtigt ist, so dass alle Kunden vollumfänglich von der Energiepreisbremse profitieren werden.

Uns ist es wichtig, dass unsere Kundinnen und Kunden korrekt und so schnell wie möglich entlastet werden.