Wichtige Änderungen bei Umzugsmeldungen ab dem 6. Juni 2025
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben für den Stromlieferantenwechsel und die Meldung von Umzügen in Kraft. Das betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter. Die neuen gesetzlichen Vorgaben gelten insbesondere bei An-, Ab-, und Ummeldungen von Stromverträgen.
Umzugsmeldungen:
Rückwirkende Meldungen sind nicht mehr möglich
Ein- und Auszüge sind mindestens 14 Tage im Voraus zu melden. Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende Anmeldungen oder Kündigungen nicht mehr möglich. Eventuelle Zuordnungslücken werden durch die Grund- oder Ersatzversorgung abgedeckt. Bestehende Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen und werden weder verkürzt noch verlängert.
Übergabe
Das Übergabeprotokoll mit den Zählerständen muss innerhalb von 14 Tagen nach Mietbeginn oder Mietende nachgereicht werden.
Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine eindeutige 11-stellige Nummer, die jeden Ort kennzeichnet, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird. Sie wird vom Netzbetreiber vergeben und erleichtert die Kommunikation zwischen Kunden, Lieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
Die MaLo-ID ist bei jeder Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung verpflichtend anzugeben.
Sie finden die MaLo-ID auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer Verbrauchsabrechnung.
Warum ist das wichtig?
Wenn die Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgt, bleibt der Stromanschluss auf den Namen des bisherigen Mieters oder Vermieters registriert. Eine Ummeldung ist nur für zukünftige Zeiträume möglich.
Das bedeutet: Wenn der Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, könnte es passieren, dass Sie als Vermieter oder ehemaliger Mieter weiterhin für den Stromverbrauch des neuen Mieters verantwortlich sind. Daher ist es wichtig, die Abmeldung rechtzeitig vorzunehmen, um Missverständnisse oder unerwartete Kosten zu vermeiden.
Empfehlungen für Vermieter, Eigentümer und Mieter:
Bitte informieren Sie uns als Vermieter oder Eigentümer mindestens 14 Tage im Voraus über Ein- oder Auszüge oder teilen Sie uns rechtzeitig einen bevorstehenden Mieterwechsel mit.
Am Tag der Schlüsselübergabe sollten Sie den Zählerstand notieren.
Dokumentieren Sie den Zählerstand sowie das Datum im Übergabeprotokoll. Dieses dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe.
Weisen Sie Ihre Mieter auf die neuen Fristen und Anforderungen hin, damit alles reibungslos verläuft.
Diese Anpassungen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß § 20a Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Ziel ist es, die Abläufe für alle Beteiligten transparenter und effizienter zu gestalten. Wir bitten Sie herzlich um Ihre Unterstützung und Mitwirkung in diesem Zusammenhang.