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Sondervertrag GW 2

Sonderpreisregelung

Dieser Sondervertrag wird ausschließlich für eine einzelne Abnahmestelle gewährt. Voraussetzung für eine Einstufung in diesen Sondervertrag ist ein Jahresverbrauch der einzelnen Abnahmestelle von mindestens 30.000 kWh und eine Überschreitung der gemessenen Leistung des Kunden von 30 kW in mindestens 2 Monaten des Abrechnungsjahres.

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