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Energie &Um elt
Wir könne me r!
Das Magazin der Stadtwerke Weißenfels
www.stadtwerke-wsf.de 4/2020
Die Würfel sind gefallen im Rathaus. Die Stadt
Weißenfels hat sich im Vergabeverfahren um die
Konzession für die Stromnetze in den Ortsteilen
Leißling, Markwerben, Langendorf, Uichteritz
und Storkau für die Stadtwerke Weißenfels als
Netzbetreiber entschieden.
Am 1. Oktober 2020 haben Robby Risch, Oberbürger-
meister (OB) der Stadt Weißenfels, und Stadtwerke-
Geschäftsführer Lars Meinhardt den Konzessionsver-
trag für die Bewirtschaftung der Stromnetze im Rat-
haus unterzeichnet. „Mit unseren Stadtwerken haben
wir auch zukünftig einen kompetenten, leistungsfä-
higen und zuverlässigen Partner für den Stromnetz-
betrieb in den südwestlichen Ortsteilen. Durch die
Bewirtschaftung der bereits vorhandenen Netze hat
das Unternehmen bereits eindeutig unter Beweis ge-
stellt, dass es in der Lage ist, die Versorgungssicher-
heit zu gewährleisten“, betonte OB Robby Risch.
„Die mit dem Abschluss des Konzessionsvertrages
verbundene Verantwortung übernehmen wir gerne“,
erklärte Stadtwerke-Chef Lars Meinhardt. „Die Be-
werbung um diese Netze hat uns viel abverlangt, die
Anforderungen waren sehr hoch. Umso glücklicher
sind wir, dass uns die Stadt den Zuschlag erteilt hat.
ERFOLGREICHES VERFAHREN: Als lokaler Versorger in der Stadt kennen wir die Be-
dürfnisse vor Ort genau und haben den Blick für loka-
le Gegebenheiten.“ (weiter auf Seite 2)
Unter Dach und Fach: Robby Risch, Oberbür-
STADTWERKE ÜBERNEHMEN STROMNETZE germeister der Stadt Weißenfels, und Stadt-
werke-Geschäftsführer Lars Meinhardt (li.)
bei der Unterzeichnung des Konzessionsver-
trages im Oktober 2020.
Willis News REGELN FÜR E-SCOOTER Kalender sind da!
Seit dem vergangenen Sommer erobern E-Roller erwartenden Bußgelder betragen für fehlende Die Stadtwerke Weißenfels haben für ihre Kundinnen
JAHRESVERBRAUCHSABLESUNG DER Deutschlands Städte. Um Unfällen und Bußgel- Versicherungsaufkleber 40 Euro und bei fehlen- und Kunden wieder einen Familienkalender aufgelegt.
STADTWERKE IN ZEITEN VON CORONA dern vorzubeugen, müssen Fahrer des Elektro- der Beleuchtung 20 Euro. Fahren auf dem Gehweg Ab sofort sind die begehrten Kalender für 2021 im
Wie jedes Jahr wurden auch in diesem Spätherbst die Zähler rollers allerdings einige Regeln beachten. Was „kostet“ 15 Euro – behindert man dabei jemanden, Foyer des Stammsitzes am Südring 120 kostenlos er-
der Stadtwerkekunden abgelesen. Der Zählerstand ist uner- Sie vor dem Lossausen wissen sollten. sind 20 Euro fällig, bei Gefährdung 25 Euro und bei hältlich. Bei der Abholung bitte Mund-Nasen-Schutz
lässlich für die Erstellung der Jahresverbrauchsabrechnung, E-Scooter sehen ähnlich aus wie herkömmliche Sachbeschä digung 30 Euro. nicht vergessen – vielen Dank!
die in diesem Jahr mit reduzierter Mehrwertsteuer für das Tretroller. Der Unterschied: Sie besitzen einen Um bei einem Unfall abgesichert zu sein, müssen
ganze Jahr gestellt wird. Der Zählerstand ist quasi der Elektromotor und sind meist robuster und schwe- Fahrer anhand einer selbstklebenden Plakette
Schlussstrich unter dem Verbrauchszeitraum – auch in Zeiten rer. Die Treter zählen – wie Segways, E-Skate- eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die
von Corona. „Wir möchten uns bei allen Kundinnen und Kunden boards, Hoverboards und E-Wheels – zu den Plakette ist ein Jahr gültig und wird, wie eine Art
bedanken, die den von uns beauftragten Ablesern trotz der Elektrokleinstfahrzeugen. Mini-Nummernschild, an der Rückseite des Rol-
Pandemie bereitwillig die Zähler zugänglich gemacht haben“, Im öffentlichen Raum sind nur Modelle erlaubt, die lers befestigt. Die Haftpflichtversicherung deckt
sagt Stadtwerke-Chef Lars Meinhardt. „Wir haben die Ableser maximal 20 Stundenkilometer fahren, bis zu 500 Schäden beim Gegenüber ab. Bei Diebstahl oder
auf die Regelungen unseres Hygienekonzeptes aufmerksam Watt Leistung haben, als Elektrokleinstfahrzeug Schäden am eigenen Fahrzeug greift eine frei-
gemacht und strengstens auf die Einhaltung der Schutzmaß- zugelassen sind und eine Allgemeine Betriebser- willige, separat abgeschlossene Kaskoversiche-
nahmen geachtet.“ laubnis besitzen. Zur Ausstattung gehören Licht, rung.
Seit geraumer Zeit kann man seine Zählerstände jedoch auch eine „helltönende Glocke“ sowie eine Lenk- und Beim Fahren im öffentlichen Straßenverkehr gilt
die gleiche Promillegrenze wie beim Autofahren.
völlig kontaktlos an die Stadtwerke übermitteln. Dafür gibt es Haltestange. Gefahren werden dürfen die Fahr- Ab 0,5 Promille drohen 500 Euro, zwei Punkte
sogar verschiedene Kommunikationswege. Entweder zeuge von Personen ab 14 Jahren – auf Radwe- und ein Monat Führerscheinentzug. Ab 1,1 Pro-
schreibt man seinen Zählerstand auf eine Ablesekarte, die gen oder Straßen, wenn kein Radweg vorhanden mille gilt das Fahren als strafbar, bei alkoholtypi-
man im Briefkasten vorfindet. Auf dem Postweg geht sie ist. Gehwege dürfen nur befahren werden, wenn schen Ausfällen wie starkem Wanken oder
ausgefüllt an den Versorger zurück. Noch einfacher geht die sie als gemeinsame Rad- und Gehwege ausge- Schlangenlinien sogar schon ab 0,3 Promille. Für
Übermittlung der Daten über die Internetseite der Stadt- wiesen sind (eKFV § 10). Hat der E-Scooter keine Fahranfänger in der Probezeit und Unter-
werke. Auf der Startseite unter www.stadtwerke-wsf.de ABE, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig und es 21-Jährige gilt absolutes Alkoholverbot. Wer mit
erscheint gleich die Weiterleitung zu einer Eingabemaske. gibt einen Punkt in Flensburg. Man kann auch oh- Alkohol im Blut beim Fahren erwischt wird, be-
Auch im Online-Service, der jedem Kunden 365 Tage im Jahr ne Führerschein sein Punkteregister füllen und kommt 250 Euro Geldbuße, einen Punkt und ein
rund um die Uhr zugänglich ist, kann man seine Verbrauchs- bekommt gegebenenfalls Schwierigkeiten, wenn Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich
daten übermitteln. ein Führerschein erworben werden soll. Die zu auf vier Jahre.