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Außergerichtliche Streitbeilegung

Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Strom und Erdgas

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/2757240-0, Fax: 030/2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.

Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung für Wasser und Fernwärme

Die Stadtwerke Weißenfels GmbH ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Bereich Wasser und Fernwärme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Schlichtungsverfahren auch nicht teil.